Die DIN EN 50131 definiert die Anforderungen an Einbruch- und Überfallmeldeanlagen in vier Sicherheitsgraden. Für gewerbliche Objekte ist die Einhaltung dieser Norm nicht nur eine Frage der Compliance, sondern oft Voraussetzung für Versicherungsschutz.
Die DIN EN 50131 ist die europäische Norm für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA). Sie definiert vier Sicherheitsgrade, die den Schutzumfang einer Anlage klassifizieren – von Grad 1 (geringes Risiko) bis Grad 4 (hohes Risiko, z.B. militärische Einrichtungen).
Für gewerbliche Objekte sind in der Regel Grad 2 oder Grad 3 relevant. Die Wahl des richtigen Grades hängt von mehreren Faktoren ab: dem Wert der zu schützenden Güter, der Lage des Objekts, der Branche und den Anforderungen Ihres Versicherers.
Grad 1 – Geringes Risiko: Einfache Wohngebäude, bei denen Einbrecher nur mit geringen Kenntnissen vorgehen. Für gewerbliche Objekte in der Regel nicht ausreichend.
Grad 2 – Geringes bis mittleres Risiko: Geeignet für kleinere Gewerbeobjekte, Büros und Geschäfte. Einbrecher verfügen über Grundkenntnisse und einfache Werkzeuge. Dies ist der Mindeststandard, den die meisten Versicherer für Gewerbeobjekte fordern.
Grad 3 – Mittleres bis hohes Risiko: Für Industrieanlagen, Logistikzentren und Objekte mit hohem Warenwert. Einbrecher sind erfahren und verwenden tragbare elektronische Geräte. Viele Versicherer fordern diesen Grad für Objekte mit Warenwerten über 500.000 €.
Grad 4 – Hohes Risiko: Für Hochsicherheitsbereiche wie Banken, Waffenlager oder Rechenzentren. Einbrecher verfügen über umfassende Kenntnisse und professionelle Ausrüstung.
Die DIN EN 50131 stellt spezifische Anforderungen an die einzelnen Komponenten einer Einbruchmeldeanlage:
Melder und Sensoren: Jeder Sicherheitsgrad definiert Mindestanforderungen an die Detektionsleistung, Sabotageerkennung und Umweltbeständigkeit der eingesetzten Melder. Ab Grad 2 müssen Melder über eine Sabotageerkennung verfügen.
Signalübertragung: Die Norm regelt, wie Alarmsignale an die Leitstelle übertragen werden. Ab Grad 3 ist eine redundante Signalübertragung über zwei unabhängige Wege vorgeschrieben.
Energieversorgung: Die Notstromversorgung muss je nach Grad zwischen 12 und 60 Stunden sicherstellen. Für Grad 3 sind mindestens 30 Stunden Pufferzeit erforderlich.
Alarmierung: Die Norm definiert Reaktionszeiten für die Alarmverarbeitung und -weiterleitung. Bei Grad 3 muss die Leitstelle innerhalb von 180 Sekunden reagieren.
Die Umsetzung der DIN EN 50131 beginnt mit einer Risikoanalyse, die den erforderlichen Sicherheitsgrad bestimmt. Dabei werden folgende Faktoren bewertet:
Auf Basis dieser Analyse wird ein Sicherheitskonzept erstellt, das alle Komponenten der Einbruchmeldeanlage spezifiziert – von der Sensorik über die Zentrale bis zur Leitstellenanbindung.
Falscher Sicherheitsgrad: Viele Unternehmen wählen einen zu niedrigen Grad, um Kosten zu sparen. Das kann im Schadensfall dazu führen, dass der Versicherer die Leistung kürzt oder verweigert.
Fehlende Wartung: Die DIN EN 50131 fordert regelmäßige Inspektionen. Ohne dokumentierte Wartung verliert die Anlage ihren normkonformen Status.
Unzureichende Dokumentation: Jede Anlage muss vollständig dokumentiert sein – von der Planung über die Installation bis zur Inbetriebnahme. Diese Dokumentation ist bei Versicherungsfällen entscheidend.
Die DIN EN 50131 ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein strukturierter Rahmen, der Ihnen hilft, den richtigen Schutzumfang für Ihr Objekt zu definieren. Als zertifizierte Gutachter bewerten wir Ihre bestehende Anlage oder planen eine neue Lösung, die exakt den Anforderungen Ihres Sicherheitsgrades entspricht – normkonform, versicherungstauglich und wirtschaftlich sinnvoll.
Regelmäßige Wartung ist keine optionale Zusatzleistung – sie ist die Grundlage für die Betriebsbereitschaft Ihrer Sicherheitsanlage. Ohne dokumentierte Wartung riskieren Sie nicht nur Systemausfälle, sondern auch Ihren Versicherungsschutz.
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